Grabarten

Wahlgräber für Särge

Sargwahlgräber sind Gräber, die von den Angehörigen oder einer beauftragten Firma/Friedhofsverwaltung selber gepflegt und angelegt werden. Sie befinden sich auf dem ganzen Friedhof. Auf einem einstelligen Sargwahlgrab kann ein Sarg beigesetzt werden und zusätzlich zwei Urnen. Diese Gräber können verlängert werden.

Staudengräber für Särge

Staudengräber für Särge unterscheiden sich zu Wahlgräbern nur darin, dass die Bepflanzung mit bodendeckenden Stauden und die Pfleger der Grabstelle der Friedhofsverwaltung obliegt und im Kaufpreis enthalten ist. Diese Gräber können verlängert werden.

Rasenreihengräber für Särge

Die Reihengräber für Särge befinden sich auf einem großen Rasenstück und werden, wie der Name schon sagt, der Reihe nach vergeben. Es sind alles einstellige Gräber.  Eine zusätzliche Belegung mit Urnen ist nicht möglich. Auf einer Liegeplatte, die ganz in den Rasen eingelegt wird, ist eine Namensnennung möglich. Die Reihengräber können nicht verlängert werden, und werden nach Ablauf der Ruhezeit automatisch aufgelöst.

Wahlgräber für Urnen

Urnenwahlgräber befinden sich im Quartier G. Es können auf einer Grabstelle zwei Urnen beigesetzt werden. Eine Namensnennung ist mit einem Liegestein möglich. Die Grabstellen werden von den Angehörigen oder einer beauftragten Firma/Friedhofsverwaltung gepflegt und angelegt. Eine Verlängerung ist möglich.

Staudengräber für Urnen

Die Urnenstaudengräber befinden sich in den Quartieren G und D. Es sind Urnengräber für zwei Urnen, die in einer gärtnerisch gestalteten Anlage liegen. Sie sind mit bodendeckenden Stauden bepflanzt und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Namensnennung kann auf einem Liegestein erfolgen. Diese Gräber können verlängert werden. Eine Selbstgestaltung ist nicht vorgesehen.

Rasenreihengräber für Urnen

Die Reihengräber für Urnen befinden sich auf einem großen Rasenstück und werden, wie der Name schon sagt, der Reihe nach vergeben. Es sind alles einstellige Gräber. Auf einer Liegeplatte, die ganz in den Rasen eingelegt wird, ist eine Namensnennung möglich. Die Reihengräber können nicht verlängert werden und werden nach Ablauf der Ruhezeit automatisch aufgelöst.

Urnengemeinschaftsgräber

Urnengemeinschaftsgräber befinden sich in kleinen Grabfeldern auf verschiedenen Stellen des Friedhofes. Die Grabstellen sind mit Stauden bepflanzt und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Namensnennung an einem zentralen Grabstein erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Das Ausschmücken der Gräber durch die Angehörigen ist nicht möglich. Es können Blumen an einer zentralen Ablagestelle abgelegt werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben und können nicht verlängert werden.

Bestattungswald für Urnen

Der Bestattungswald befindet sich auf einer Lichtung inmitten des Buchenwaldes, links der Auffahrt entlang. Auf dem Hügel, rund um die Bäume befinden sich die Urnengräber für bis zu zwei Urnen. Die Pflege dieser naturnah gehaltenen Anlage wird ausschließlich durch das gärtnerische Fachpersonal der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Eine Selbstgestaltung (Dekoration, Blumen/Pflanzen) sowie das Aufstellen von Grabmalen ist nicht gestattet. Die Namensnennung erfolgt auf Stehlen nahe der Bäume. Diese Gräber können verlängert werden.

Bestattungswald für Reerdigung

Der Bestattungswald befindet sich auf einer Lichtung inmitten des Buchenwaldes, links der Auffahrt entlang. Am Fuße des Hügels befinden sich die Wahlgräber für Reerdigungen. Die Pflege dieser naturnah gehaltenen Anlage wird ausschließlich durch das gärtnerische Fachpersonal der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Eine Selbstgestaltung (Dekoration, Blumen/Pflanzen) ist nicht gestattet. Die Namensnennung kann auf einem liegenden, natürlichen Stein (Findling) erfolgen. Diese Gräber können verlängert werden.

Namenlose Urnengräber

Die namenlosen Urnengräber befinden sich auf einer Rasenfläche. Sie werden der Reihe nach vergeben. Eine Ausschmückung mit Blumen ist nicht möglich. Eine Namensnennung ist nicht vorgesehen. Diese Gräber können nicht verlängert werden und werden nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt.