Ev.-Luth. Friedhof Elmshorn

Ev. Friedhof Elmshorn

Der Friedhof des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Elmshorn wurde im Jahr 1882 gegründet. Verstorbene können hier unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder von ihrem Wohnort bestattet werden.

Unser Friedhof erstreckt sich über eine Fläche von 19 Hektar wovon 17 Hektar für Beisetzungen zur Verfügung stehen. Es gibt auf diesem Friedhof mehrere Arten von Gräbern für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Eine Bechreibung der Grabarten finden Sie auf den Seiten 6/7 der Broschüre (PDF, 1.4 Mb).

Für einen würdigen Abschied von dem Verstorbenen bietet Ihnen unsere Auferstehungskapelle auf dem Gelände des Friedhofs Platz für bis zu 200 Trauergäste. Sollte die Trauerfeier im kleinen Kreise stattfinden, steht Ihnen auch ein Abschiedsraum für bis zu 15 Trauergäste zu Verfügung.

Immaterielles Erbe Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe – und wir tragen und gestalten auf unserem Friedhof diese wichtige kulturelle Säule aktiv mit. Zum Immateriellen Kulturerbe ernannt wurde das, was Menschen auf dem Friedhof tun: Trauern, Erinnern und Würdigen genauso wie Gestalten, Pflegen und Weiterentwickeln. Unser Ev.-Luth. Friedhof Elmshorn bildet – wie alle anderen Friedhöfe auch – den Kulturraum, auf dem sich diese Kulturform entfaltet: kraftvoll, lebendig und identitätsstiftend.

Wie wichtig die Friedhofskultur für unsere Gesellschaft ist, macht  seit dem „Tag des Friedhofs 2020“ ein neu angebrachtes Schild an unserem Friedhof deutlich. Wir sind damit Leuchtturm-Partner einer bundesweiten Aktion, in der 300 Friedhöfe in 125 Städten als Kulturräume ausgewiesen werden. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf www.kulturerbe-friedhof.de.

Ein kleiner Einblick in die Historie

Grünanlage Friedhof Elmshorn

Erste Überlegungen zum neuen Friedhof gab es schon 1872 und 1876 erwarb die Kirchengemeinde eine ca. 11 Hektar große Fläche. Man plante eine Friedhofsanlage, „die nicht nur eine würdige, stimmungsvolle Ruhestätte für die Verstorbenen, sondern durch schönen Baumbestand und gärtnerische Anlagen auch zu einem anziehenden Schmuck- und Erholungsplatz für die Lebenden werde.“

Es wurden über hunderttausend junge Bäume auf dem neuen Friedhofsgelände angepflanzt, um dieses mit der Zeit nach seiner „Größe, seinen Baumanlagen und seinen Begräbnisplätzen gleichsam mitten im Gehölz“ zu einer Anlage werden zu lassen, „die in der ganzen Provinz nicht ihresgleichen hätte.“

Kapelle Friedhof Elmshorn

Im Frühjahr 1882 wurde der Bau der Friedhofskapelle in neugotischem Stil begonnen. Die alte Kapelle wich nach mehreren Renovierungen 1968 dem heutigen modernen Kapellen- und Verwaltungsgebäude. Am 15. Oktober 1882 wurden die Friedhofsanlagen und die Kapelle feierlich eingeweiht.

Abschiedsraum Friedhof Elmshorn

Am 5. August 1883 fand die erste Beisetzung statt. 1956 wurde die dritte, bisher letzte Erweiterung des Friedhofes durchgeführt. Bis heute prägen alter Baumbestand und schnurgerade Wegekreuze mit jeweils großem Mittelrondell den Friedhof.


Öffentliche Bekanntmachungen

Beräumung von Grabstellen von Amts wegen (vom 29.10.2025)

Öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Elmshorn.

Nachfolgend aufgeführte Grabstellen sollen von der Friedhofsverwaltung von Amts wegen beräumt werden.

Nach dieser Veröffentlichung bleiben die Grabstellen etwa noch 3 Monate bestehen. Nach dieser Zeit wird dann mit der Beräumung von Amts wegen begonnen. Die rechtliche Grundlage zur Beräumung der Grabstellen von Amts wegen, ist in der Friedhofssatzung verankert.

§ 15 I 3 Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert oder wiedererworben, so erlischt es mit Ablauf der Nutzungszeit.

§ 30 II Vor dem Entzug des Nutzungsrechts sind die Nutzungsberechtigten noch einmal schriftlich aufzufordern, (…); sind sie nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung sowie ein erneuter auf drei Monate befristeter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. Die Verantwortlichen sind in den Aufforderungen und der öffentlichen Bekanntmachung auf die sie treffenden Rechtsfolgen von Absatz 1 und 3 aufmerksam zu machen. In dem Entziehungsbescheid ist darauf hinzuweisen, dass das Grabmal und sonstige bauliche Anlagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers fallen.

Wir fordern Erben und sonstige Berechtigte der nachstehend genannten Nutzungsberechtigten auf, bei der Friedhofsverwaltung des Ev. Luth. Kirchengemeindeverbandes, Friedensallee 39, 25335 Elmshorn, bis zum 31.01.2026, Ansprüche an den Grabstätten zu erheben bzw. zu regeln.

A2605 Mewes, Inge † | A2033 Brigitte Thomsen † | AII27 Wichmann, Henning † | F367 Cathrine Hanndorf † | DII604 Gottschalk, Michael † | F429 Hedwig Gabius † | GT65cl Janina Quiel F104 Gerda Ratz † | BII171 Andreas Jahncke GL23 Peter Karl Weiß † | A426 Friedhelm Meyer † | GM105 Heidi Preuß † | A2123 Tomasz Wieloszynski AII 279 Anne Dührkop † | B249 Ellen Theege † | F197 Fengler, Thomas | EB87 Havermann, Erna † | EG174 Masalon, Elzbieta | BII8 Wolfgang Kruse † | GE55 Peter Stropp † | NB 56 Hinz, Klaus † | GLII 177 Hans-Jürgen Zagermann † | EE158 Gertrud Ihle † | NAII Lothar Niederklapfer † | EE147 Horst Zacharias † | EB2 Rudi Kurt Haack † | B 887 Helga Jahn † | A568 Hannelore Runge † | B2810 Heinz Bornholdt † | AII 278a Helga Mader † | GLII4 Gertrud Willke † | B329 Kämmerer †

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Verbandsversammlung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Elmshorn hat am 09.05.2023 eine Änderung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Diese wurde am 03.07.2023 kirchenaufsichtlich genehmigt und kann dauerhaft unter www.kk-rm.de, direkt im Downloadbereich dieser Website oder während der Büroöffnungszeiten des Friedhofs vor Ort eingesehen werden.